1. Februar um 8:00 bis 22:00
https://wahlen.hessen.de/kommunen/kommunalwahlen/fristen-und-termine : 01. Februar 2021 (§ 18 Abs. 1 KWO) - Beginn der Briefwahl* - In der Regel Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden und Frist für Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
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