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Möglichkeit der Briefwahl
https://wahlen.hessen.de/kommunen/kommunalwahlen/fristen-und-termine :
01. Februar 2021 (§ 18 Abs. 1 KWO)
– Beginn der Briefwahl* –
In der Regel Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden und Frist für Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.