Gemeindevertretung beschließt Haushalt

Die Beratung und (ggf.) Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts stellt einen inhaltlichen Höhepunkt der Arbeit der Gemeindevertretung dar. Durch Planung und Akzentuierung der verschiedenen Haushaltspositionen und geplanten Investitionen ist es möglich, die Lenkrichtung der Gemeinde nachhaltig zu beeinflussen. Daher steht dieses Thema auch im Vordergrund des neuen „Berichts aus der Gemeindevertretung“ aus der Feder unseres Fraktionsvorsitzenden Peter Kreutzer:

In meinem Bericht zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11 im DGH Holzhausen werde ich hauptsächlich auf den Haushalt der Gemeinde eingehen.

Bevor es mit dem Haushalt, dem Stellenplan und dem Investitionsprogramm losging, referierten Herr Donner und Herr Oleg vom HessenForst in Weilburg über den aktuellen Stand und – was für die meisten GemeindevertreterInnen wichtiger ist – über die Einnahmen aus dem Holzverkauf im aktuellen Jahr und die geplanten Einnahmen in 2017. Im aktuellen Jahr werden die avisierten Einnahmen von 83.000 (netto) erreicht. Allerdings werden in den kommenden Jahren diese Einnahmen weiter sinken. So wird für 2017 nur noch mit einem Ertrag von 50.000€ (netto) gerechnet.

Nun zum Investitionsplan der Gemeinde Greifenstein bis 2020:

Für die Zustimmung zum Investitionsplan haben uns folgende Gründe bewogen:

Das Feuerwehrgerätehaus in Greifenstein (900.000€!) ist mit Sperrvermerk versehen. Für die Brücke Bachstraße/Lindenstraße in Holzhausen sind 15.000€ Planungskosten eingestellt worden. Die Fremdwasserzuläufe in Arborn sind notwendig (hier muss laut Abwasserverband das Oberflächenwasser in einem separaten Kanal abgeführt werden. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen; dies wurde dem Ausschuss allerdings erst auf Nachfrage erläutert.)

Die beiden Feuerwehrfahrzeuge (LF 10/6 Allendorf und Einsatzleitwagen ELW 1) sind um ein bis zwei Jahre nach hinten geschoben worden, da diese noch einsatzfähig sind und zur Zeit nicht mit Landeszuschüssen zu rechnen ist.

Der Ansatz von 85.000€ für Urnengrabstätten bezieht sich auf drei Standorte. Ansonsten gab es unserer Ansicht nach keine Gründe, den Investitionsplan abzulehnen, da unsere Forderungen alle umgesetzt wurden.

Haushalt und Stellenplan:

Die Ablehnung des Haushaltes hatte jedoch folgende Gründe:

Es fehlen sämtliche Erläuterungen. Diese sind jedoch nach der diesbezüglichen Verordnung des Hessischen Finanzministeriums (§ 17) Pflicht. Die handwerklichen Fehler sind unserer Meinung nach gravierend.

Als Beispiel werden Erlöse von Windkraftanlagen auf dem Knoten in einem Jahr auf das Windrad und im nächsten Jahr auf das Grundstück gebucht. Die Abschreibungen springen auf und ab und dies ohne ersichtlichen Grund (Teilhaushalt 1501 Position 14) (Verordnung Finanzministerium §43, AfA soll in der Regel linear erfolgen). Hier sind laut Verwaltung noch keine Buchungen gemacht worden. Ist der Haushalt unvollständig? Abschreibungen sind ergebniswirksam!

Für den Schrottplatz in Beilstein müssten unserer Ansicht nach Rückstellungen gebildet werden. Auch dies schreibt die Verordnung vor (§ 39).

Die Änderungen im Stellenplan (Gutachten JPLH) wurden nicht umgesetzt.

Die Verschuldung der Gemeinde steigt inkl. der Kreditermächtigungen auf weit über 9.000.000€.

Außerdem:

Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre sind noch nicht fertig (2012-2015). Es wurden auch keine vorläufigen Zahlen vorgelegt.

Diesem Haushalt konnten wir einfach nicht zustimmen.

Unsere schriftliche Anfrage zum Thema Märkte wurde erwartungsgemäß (zumindest von mir) noch nicht  durch den Vorstand oder den Bürgermeister beantwortet (diese ist schriftlich am 28.10 bei der Gemeinde eingegangen.)

Unsere Anfragen – die ebenfalls schriftlich am 08.11 bei der Gemeinde eingetroffen sind –  sind in der Sitzung noch nicht beantwortet worden.

Anfrage: Lichtschaltung Straßenlaternen in der Gemeinde Greifenstein

Warum gibt es in den Ortsteilen der Gemeinde verschiedene Schaltungsintervalle bzw. Anfangs- und Endzeiten?

Wie sind die Schaltungsintervalle in den einzelnen Ortschaften eingestellt?

Anfrage: Mofafahrer auf dem Radweg

Es häufen sich die Meldungen von Bürgern, dass ein Mofafahrer den Radweg zwischen Allendorf und Holzhausen nutzt. Bei den Bürgern, der Verwaltung und dem Mofafahrer scheint es unterschiedliche Auffassungen über die Zulässigkeit bei der Benutzung des Radwegs zu geben. Klären Sie die aktuelle Rechtslage und stellen Sie sicher, dass der Radweg nur durch Fußgänger und Radfahrer benutzt werden darf.

Anfrage: Zugang zu den gemeindlichen Einrichtungen (DGH)

Hintergrund: Einigen Ortsvorstehern wurde ein Schlüssel für die jeweiligen Dorfgemeinschafthäuser übergeben. Der Ortsvorsteher von Holzhausen hat bei der gemeindlichen Verwaltung mehrfach angefragt, damit z.B. bei Sitzung des Ortsbeirat nicht der Hausmeister aus Allendorf kommen muss. Eine nachvollziehbare Aussage, warum dem Ortsvorsteher kein Schlüssel ausgehändigt wird, wurde nicht gegeben.

In welchen Ortsteilen wurde dem jeweiligen Ortsvorsteher(*in) ein Schlüssel zu den gemeindlichen Einrichtungen übergeben?

Warum gibt es unterschiedlichen Verfahrensweisen?

Anfrage: Überlauf Ulmtalsperre

Hintergrund: Am Überlauf der Ulmtalsperre wurden umfangreiche Arbeiten durchgeführt.

Welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen wurden durchgeführt?

Welche Kosten sind bzw. werden der Gemeinde bzw. den Verbänden hierdurch entstehen?

Anfrage: Gemeindliche Wohnung beim DGH in OT Greifenstein

Gibt es in der vermieteten gemeindlichen Wohnung beim DGH Greifenstein Mängel? Wenn ja, Welche Mängel wurden Wann festgestellt?

Hat die Gemeinde auf diese Mängel reagiert bzw. die Mängel beseitigt?

            Wenn Ja: Was wurde von Seiten der Gemeinde unternommen?

            Wenn Nein: Warum wurde noch nichts unternommen?

Hat es zwischenzeitlich durch den Mieter oder die Gemeinde ein Ortstermin gegeben?

Welches Ergebnis hatte dieser Ortstermin?

Mit welchen Kosten für die Sanierung bzw. rechtlichen Konsequenzen hat die Gemeinde zu rechnen?

Welche Wohnung/Häuser sind im gemeindlichen Eigentum vorhanden, vermietet und in welchem Zustand?