
Es war ein heikles und spannendes Thema, zu dem die SGK und die Greifensteiner SPD am Montag Abend nach Holzhausen eingeladen hatten: Wird die Instandsetzung von Straßen und Bürgersteigen zur Kostenlawine für Anwohner und Bürger. Gerade in Holzhausen ist dieses Thema wegen des Ausbaus der Katzenfurter Straße derzeit sehr spannend und so waren nicht nur SPD-Mitglieder zu dieser gut besuchten Veranstaltung in die Linde gekommen.
Aber es waren nicht nur Besucher aus Greifenstein, sondern auch Vertreter aus anderen Kommunen bis hin zu Wetzlar zu diesem Informationsabend gekommen, was zeigt, dass das Thema von allgemeinem Interesse ist. Als Referent war der Landtagsabgeordnete Tobias Eckert aus Mengerskirchen, der auch im Vorstand der SGK ist, nach Greifenstein gekommen. Tobias Eckert konnte als Mitglied des Innenausschusses quasi direkt von der Quelle über die aktuelle Rechtslage berichten.
Wenn es um die Straßenbeiträge geht, so ist das für viele Anwohner eine enorme finanzielle Belastung, denn es kommen je nach Grundstücksgröße schnell viele Tausend Euro zusammen. Das führt oft dazu, dass auf Anliegerversammlungen die eigentlich erforderlichen grundlegenden Sanierungen immer wieder verschoben werden, weil die Anlieger die hohen Kosten fürchten. Dadurch werden aber die Maßnahmen, wenn sie schließlich doch unumgänglich sind, noch wesentlich teurer. Für die Kommunen wiederum ist die Erhaltung der Infrastruktur, und dazu gehören auch gute Straßen, ein Problem, das finanziell kaum zu stemmen ist, weil die Einschnitte im kommunalen Finanzausgleich, die vom Verfassungsgericht inzwischen für verfassungswidrig erklärt wurden, die Kommunen enorm belasten.
Sie haben im Prinzip drei Möglichkeiten: 1. Die Infrastruktur wird aus dem Gemeindehaushalt bezahlt, was sich aber nur sehr wenige reiche Gemeinden leisten können, sie werden 2. aus einer erhöhten Grundsteuer bezahlt oder 3. nach einer Beitragssatzung auf die Anlieger umgelegt. Nun gibt es aber eine vierte Möglichkeit: Hessen ist das 6. Bundesland, das die Kommunen wiederkehrende Straßenbeiträge erheben können. Das bedeutet, dass die Kosten nicht nur auf die unmittelbaren Anlieger der Straßen, sondern auf alle Grundstücke einer zusammenhängenden baulichen Anlage umgelegt werden. Das kann eine ganze Gemeinde sein, aber meist sind es die jeweiligen Orte einer Großgemeinde oder zusammenhängende Ortsteile.
Für jeden Abrechnungsbezirk wir also jährlich als Ganzes ermittelt, was an Straßenbaumaßnahmen ansteht und danach ein gleichmäßiger Beitrag für alle Grundstücksbesitzer in diesem Bezirk ermittelt. Dadurch werden die hohen Kosten auf Viele verteilt, die dann je nach anstehenden Maßnahmen jährlich oder in gewissen Abständen einen Beitrag leisten. Dahinter steht der Gedanke, dass nicht nur die Anlieger sondern alle Bewohner eines Veranlagungsbezirkes von den Maßnahmen profitieren und jeder einzelne nicht auf einen Schlag so hoch belastet wird.
In der Diskussion nach der Vorstellung des Konzeptes wurden auch von Steffen Schenk von der Gemeindeverwaltung die verschiedenen Zahlungsmodelle bei der derzeitigen Straßenbeitragssatzung, nach der die Beiträge in Ratenzahlung, allerdings verzinst, bezahlt werden können und die Abrechnungsmöglichkeiten nach dem Modell der wiederkehrenden Beiträge erläutert. Durch die Möglichkeit der wiederkehrenden Anliegerbeiträge haben die Kommunen eine wesentlich größere Entscheidungsfreiheit, wann und wo die jeweiligen Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, weil die Kosten gleichmäßig auf alle Grundstückseigner eines Abrechnungsbezirks verteilt werden und so ungleichmäßige und übermäßige Belastungen der Anlieger eher vermieden werden. Zu diesem ganzen Themenkomplex gab es eine ausführliche Diskussion, an der sich auch die auswärtigen Besucher beteiligten. Es wurde klar, dass dieses Thema in der Gemeindevertretung und den zuständigen Ausschüssen noch ausführlich diskutiert werden muss, ehe ein Beschluss für die Großgemeinde gefasst werden kann.